🐞 Japankäfer im Raum Bern – neue Vorschriften

Seit dem 5. August 2026 gelten im Raum Bern verbindliche Massnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Japankäfers.

🔴 Befallsherd
• Rasen und andere Grasflächen dürfen bis 30. September nicht bewässert werden.
• Frisches Grüngut darf nicht aus dem Befallsherd herausgebracht werden.
• Für Kompost und Oberboden gelten ebenfalls Einschränkungen.

🔵 Pufferzone
• Frisches Grüngut darf bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden.
• Für private Gärten gilt hier kein Bewässerungsverbot.

📍 Wichtig: Die Zonen entsprechen nicht den Gemeindegrenzen. Massgebend ist die aktuelle Karte des Kantons Bern.

🐞 Japankäfer entdeckt?
Fotografieren, einfangen und den Fund der Fachstelle Pflanzenschutz melden.

👉 Aktuelle Informationen und Karten: www.be.ch/japankaefer

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